Friedrich-Ebert-Schule | Gemeinschaftsschule
Information des Kultusministeriums - Wichtige Fragen und Antworten zur Schulschließung (Stand: 15. März 2020)
Liebe Eltern,
hier dokumentieren wir die Information des Kultusministeriums zur Schulschließung und sich daraus anschließender Fragen und Antworten.
Herzliche Grüße
Fridrich-Ebert-Gemeinschaftsschule Eppelheim
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Allgemeine Informationen
Welche Schulen und Kindertageseinrichtungen sind von der Schulschließung
betroffen?
Die Schließung betrifft alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-
Württemberg unabhängig davon, ob es sich solche in freier oder öffentlicher Trägerschaft
handelt.
Wie werden die flächendeckenden Schließungen umgesetzt?
Von Dienstag, 17.3.2020, bis einschließlich Sonntag, 19.4.2020, (Ende der Osterferien)
findet an den baden-württembergischen Schulen kein Unterricht sowie an den
Kindertageseinrichtungen kein Betrieb statt. Schülerinnen und Schüler müssen in
dieser Zeit dem Unterricht und jeglicher sonstigen Veranstaltung fernbleiben.
Warum werden Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen?
Die Lageentwicklung im Zusammenhang des neuartigen Coronavirus hat sich den
vergangenen Tagen deutlich beschleunigt und zugespitzt; auch die Zahl der Infektionen
steigt bundesweit weiter deutlich an.
Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens
und insbesondere dem Schutz von Menschen, die besonders gefährdet sind. Ziel der
Schulschließung ist es, Kontakte an den Schulen, die zu Infektionen führen, für insgesamt
fünf Wochen zu unterbinden. So soll erreicht werden, dass sich die Ausbreitung
von COVID-19 verlangsamt.
Welche Regelung gilt für Sozialkontakte im außerschulischen Bereich?
Die Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen dient einer Eindämmung
des Coronavirus. Alle Menschen in Baden-Württemberg sind aufgefordert, soziale
Kontakte auch außerhalb der Schule auf ein Minimum zu reduzieren. Hier sind wir
auf ein besonnenes und solidarisches Miteinander angewiesen.
Gilt die Schulschließung auch für Schulleitungen? Müssen Lehrkräfte weiterhin
zur Schule kommen? Welche Folgen hat die allgemeine Aussetzung des Unterrichtsbetriebs
für die Lehrkräfte und Schulleitungen?
Die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie im Vertretungsfall ihre Stellvertreter sind
an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten an den Schulen erreichbar,
um den Kontakt mit allen am Schulbetrieb Beteiligten sowie mit der Schulaufsicht
gewährleisten zu können.
Die Lehrkräfte und die weiteren an der Schule tätigen Personen befinden sich grundsätzlich
weiterhin im Dienst, der von zuhause zu verrichten ist, sofern in Absprache
bzw. auf Anordnung der Schulleitung keine anderweitigen Regelungen getroffen
werden.
Dies kann gelten zum Beispiel für Tätigkeiten wie
die Verteilung von Unterrichtsmaterial an die Schülerinnen und Schüler
die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Abschlussklassen,
bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien und Prüfungsvorbereitung
im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten
die Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten
die Planung des Unterrichts für die Zeit nach den Osterferien
die Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Notfallbetreuung
an der Schule.
Gilt die Dienstpflicht auch für Lehrkräfte, die selbst Kinder zu Hause betreuen
müssen?
Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienstpflicht. Bei der Verteilung der Aufgaben sind
die Schulleitungen jedoch gehalten darauf zu achten, dass die anfallenden außerunterrichtlichen
Tätigkeiten unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation
möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte verteilt werden. Dazu gehört auch die
Rücksichtnahme auf die Lehrkräfte, die zuhause eigene Kinder aufgrund der Schul- bzw.
Kitaschließung betreuen müssen.
Was ist mit Lehrerfortbildungen und dienstlichen Besprechungen?
Parallel zu der Schließung der Schulen werden auch alle Präsenzfortbildungen der
Lehrkräftefortbildungen an den Außenstellen und Regionalstellen des ZSL ab dem
16. März bis zum 19. April 2020 abgesagt. Aktuell wird geprüft, ob die Veranstaltungen
verlegt, alternative Formate angeboten oder Materialien bereitgestellt werden
können. Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie ab dem 18.
März 2020 unter lfb.kultus-bw.de. Auch von dienstlichen Besprechungen und schulinternen
Lehrerfortbildungen ist bis auf weiteres abzusehen.
Dürfen Schüler in der Zeit der Schulschließung in den Urlaub fahren?
Allgemein gilt: Die Schulschließungen bedeuten keine Verlängerung der Osterferien.
Ziel der Schulschließungen ist eine Eindämmung des Coronavirus. Reisen im In- und
Ausland widerlaufen dieser Strategie, da sie neue Infektionen begünstigen können.
Deshalb sind Schülerinnen und Schüler aufgefordert, Außenkontakte zu minimieren
und nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben.
Muss der entfallende Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden?
Nein, der entfallende Unterricht muss nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt
werden.
Erhalte ich das Geld für das Mittagessen zurück, wenn mein Kind wegen der
Schulschließung nicht daran teilnehmen kann?
Da die Mittagsverpflegung nicht durch das Land, sondern durch die Kommunen als
Schulträger organisiert wird, sind seitens des Kultusministeriums hierzu keine Aussagen
möglich.
Wie sollen sich Schulen in Bezug auf geplante und längst bezahlte Klassenfahrten
oder Schüleraustausche verhalten?
Von entsprechenden Reisen im In- und Ausland ist bis Ende des Schuljahres abzusehen.
Die aufgrund der Schulschließungen verursachten Stornokosten werden
grundsätzlich vom Land übernommen. Die im Schreiben des Ministeriums vom 3.
März 2020 enthaltenen Ausführungen zum Kostenersatz für Reisen ins Ausland gelten
nunmehr ebenfalls für Reisen im Inland. Von neuen Reisebuchungen für das laufende
sowie für das kommende Schuljahr bist bis auf weiteres abzusehen.
Finden Schüler-, und Betriebspraktika während der Schulschließung statt?
Nein, auch Schüler-, und Betriebspraktika entfallen in der Zeit der Schulschließung.
Finden außerunterrichtliche Veranstaltungen statt?
Solange die Schulen geschlossen sind, finden auch keine außerunterrichtlichen Veranstaltungen
(z. B. Boys‘ Day und Girls‘ Day) statt.
Sind die Schulpsychologischen Beratungsstellen weiterhin erreichbar?
Während der landesweiten Schulschließung können die Schulpsychologischen Beratungsstellen
weiterhin per Telefon oder E-Mail kontaktiert werden. Sind im Kontext
einer Beratung ein Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler bzw. eine Testdiagnostik
an der Schulpsychologischen Beratungsstelle angezeigt, so wird dies nach
den Osterferien ermöglicht.
Informationen zur Notfallbetreuung
Für welche Schüler und Kitakinder wird ein Betreuungsangebot eingerichtet?
Eine Notfallbetreuung an den Schulen und Kindertageseinrichtungen wird für Schülerinnen
und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden
Schulen und den entsprechenden Förderschulen sowie für Kindergartenkinder
eingerichtet, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen
Infrastruktur arbeiten. (Besonderheiten für SBBZ noch zu regeln)
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches
und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen
Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst
und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation,
Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.
Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen
und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen
der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Wie viele Stunden täglich umfasst die Notfallbetreuung?
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebs
sowie einer ggf. ergänzenden Nachmittagsbetreuung Die Einteilung der Kinder
und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung.
Die Gemeinden werden gebeten, zusammen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen
die Notfallbetreuung für Kitakinder und Kinder der Kindertagespflege nach
gleichen Grundsätzen vor Ort zu gewährleisten.
Wer organisiert vor Ort die Notfallbetreuung?
Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung.
Dabei ist zu beachten, dass Lehrkräfte, die über 60 Jahre alt sind oder relevante
Vorerkrankungen haben, sowie schwangere Lehrkräfte nicht eingesetzt werden.
Können auch die Großeltern die Betreuung während der Zeit der Schul- und
Kitaschließung übernehmen?
Nein, Großeltern sollten die Betreuung ihrer Enkelkinder in der jetzigen Situation
nicht übernehmen, da ältere Personen nach allen vorliegenden Erkenntnissen eine
besonders gefährdete Personengruppe darstellen.
Zentrale Prüfungen
Finden während der Schulschließung Abschlussprüfungen statt?
Prüfungen, die in den Zeitraum der Schließung fallen, werden auf die Zeit nach den
Osterferien verschoben; beginnend ab Montag, den 16. März, finden keine Prüfungen
an den Schulen statt. Dies gilt für die bislang auf 2. April terminierten Deutschprüfungen
an den Beruflichen Gymnasien und an den Berufsoberschulen ebenso wie
für einzelne Prüfungen des fachpraktischen Abiturs. Zum neuen Zeitplan für diese
verschobenen Prüfungen werden die Schulen in der kommenden Woche weitere Informationen
von uns erhalten.
Finden die Abschlussprüfungen nach den Osterferien wie geplant statt?
Ja, alle ab 21. April terminierten Abschlussprüfungen finden planmäßig statt.
Wie können sich Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen auf ihre Prüfungen
vorbereiten?
Schülerinnen und Schüler, die sich auf Abschluss- oder Abiturprüfungen vorbereiten,
werden bei der Bearbeitung von Unterrichtsmaterialien von ihren Lehrkräften weiter
unterstützt, möglich sind hier alle Kommunikationswege, analog und digital. Unter
anderem können hierfür auch digitale Hilfsmittel herangezogen werden, um ortsunabhängig
kommunizieren, lernen und arbeiten zu können. Die Schulen sind gehalten,
zu prüfen, welche digitalen Möglichkeiten für ihre Schule geeignet sind. Es ist sinnvoll,
wenn Schulen in der aktuellen Situation zusätzliche digitale Angebote nutzen,
die nun aufgrund der Schulschließung eine von zuhause aus nutzbare Lernumgebung
zur Verfügung stellen (z.B. cloudgestützte Office-Produkte, auch Microsoft
Office 365, oder datenschutzfreundliche Messenger-Dienste). Über den jeweiligen
Einsatz können die Schulen selbst entscheiden.
Müssen Schülerinnen und Schüler trotz des Unterrichtsausfalls an den Prüfungen
teilnehmen?
Ja, es gelten die normalen Bestimmungen zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen.
Das Kultusministerium und die Schulen werden darauf achten, dass alle Schülerinnen
und Schüler an allen Schularten faire Bedingungen erhalten und niemand
durch die jetzige Situation benachteiligt wird.
Quelle: FQA KM vom 15.03.2020
Aktuelle Informationen (15.03.2020) zum morgigen Schultag und zur Schulschließung
Eppelheim, den 15.03.2020
Liebe Eltern,
aufgrund der Schulschließung ab Dienstag, 17.03.2020 bis 17.04.2020 hier noch einige Informationen Ihnen zur Kenntnis und Beachtung.
Am Montag findet regulärer Unterricht von 8.00-12.30 Uhr statt. Ab 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr findet eine Betreuung statt. Sollten Sie diese benötigen, informieren Sie über den Lernplaner bitte die Klassenlehrerinnen und - lehrer, wie lange Ihr Kind betreut werden soll.
Sollten Sie als Erziehungsberechtigte entscheiden, Ihr Kind am Montag nicht mehr in die Schule schicken zu wollen, entsteht Ihnen daraus kein Nachteil. Wir bitten Sie dennoch, uns telefonisch vor 8.00 Uhr davon in Kenntnis zu setzen. Sollten Sie oder Ihr Kind an Symptomen leiden, oder Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, lassen Sie Ihr Kind bitte in jeden Fall am Montag nicht zur Schule gehen. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie Kontakt zu einem infizierten Menschen im Umfeld hatten.
Wie Sie in der Zeit der Schulschließung zu dem Unterrichtsmaterial Ihrer Kinder kommen, wurde Ihnen bereits in einem Elternbrief mitgeteilt. Bitte rufen Sie regelmäßig (mindestens 2 Mal die Woche) Ihre E-Mails ab und besuchen den Link, der Sie zum „Padlet“ der Klasse führt. Sollten Sie den Link nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte per e-mail an die KlassenlehrerIn.
Für die Bearbeitung der bereitgestellten Materialien benötigen Ihre Kinder Schulbücher und Arbeitshefte. Die meisten haben Ihre Sachen am Freitag mit nach Hause genommen. Sollte Ihr Kind am Freitag nicht in der Schule gewesen sein und am Montag auch nicht kommen können, so stellen Sie bitte sicher, dass die Bücher und Arbeitshefte am Montag bis 12.30 Uhr noch in der Schule abgeholt werden.
Was die Organisation der Abschlussprüfungen angeht, erwarten wir weitere Informationen des Kultusministeriums in Kürze. Sobald wir dazu weitere Vorgehensweisen erhalten, werden wir diese auf unserer Homepage veröffentlichen. Dies gilt auch für alle anderen Neuerungen und Vorgehensweisen. Bitte besuchen Sie daher regelmäßig unsere Seite www.fesch-eppelheim.de um sich auf dem Laufenden zu halten.
Sollten Sie für Ihr Kind eine Notbetreuung für die Zeit der Schulschließung benötigen, da Sie selbst in einem Berufsfeld arbeiten, welches in den Bereich der kritischen Infrastruktur fällt, beachten Sie bitte den Brief dazu und melden uns Ihren Bedarf am Montag noch zurück, um eine schnelle Organisation ermöglichen zu können.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute und dass Sie gesund bleiben!
Mit herzlichen Grüßen
gez. Verena Wittemer, Rektorin und das Kollegium der FESCH
SCHULSCHLIESSUNG WEGEN CORONA-PANDEMIE
Liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesregierung von Baden-Württemberg hat heute, 13.3.2020 entschieden, dass alle Schulen im Land ab Dienstag, 17.3.2020 geschlossen sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Kultusministeriums
Wir werden Sie auf unserer Homepage zeitnah über weitere Entwicklungen, die unsere Schule betreffen, informieren.
Herzliche Grüße
Ihre Friedrich-Ebert-Gemeinschaftsschule.
Hinweis in Sachen Coronavirus (11.3.2020): Nun auch ganz Italien und Grand Est (Frankreich) Risikogebiet
Liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass das Robert-Koch-Institut nun auch ganz Italien und die Region Grand Est /Frankreich (Elsass, Lothringen, Champagne-Ardenne) zum Risikogebiet erklärt hat. (Stand: 11. März 2020, 10.00 Uhr)
Dies bedeutet, dass Schüler/innen, die in den letzten Wochen in diesen Risikogebieten waren, die Schule nicht besuchen dürfen.
Aktuelle Hinweise des Kultusministeriums und die Links zu den aktualisierten Seiten des Robert-Koch-Instituts (mit Benennung der Risikogebiete) finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg:
Hinweise zum Coronavirus in leicht verständlicher Sprache finden Sie hier .
Ihre Friedrich-Ebert-Gemeinschaftsschule Eppelheim
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